Kontrollpflicht
Unsere Antworten auf Ihre Fragen.

Warum besteht bei elektrischen Anlagen eine Kontrollpflicht? Wer führt die Installationskontrollen durch? Wer behebt Installationsmängel? Diese und weitere Fragen beantworten wir in folgenden Abschnitten für Sie.

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Seit wann gibt es die Kontrollpflicht?

Seit dem 1. Januar 2002 ist die neue Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) in Kraft. Zur Verhütung von Unfällen und Sachschäden schreibt der Gesetzgeber darin unter anderem die Prüfung von elektrischen Installationen nach deren Erstellung und danach in periodischen Abständen vor.

Wer ist für die Sicherheit verantwortlich?

Für die Sicherheit einer elektrischen Installation ist die Eigentümerin bzw. der Eigentümer einer Liegenschaft verantwortlich. Die zuständige Person muss die Sicherheit mit einem gültigen Sicherheitsnachweis belegen können.

Nach Ablauf der Kontrollperiode – meist nach zehn oder 20 Jahren – muss der Sicherheitsnachweis mit einer Installationskontrolle erneuert werden.

Wer überwacht die Fälligkeitstermine der Kontrolle?

Die Fälligkeitstermine überwacht der Netzbetreiber, also der Eigentümer des Stromnetzes. Er macht die Eigentümerschaft der Installation rechtzeitig auf die Elektrokontrolle aufmerksam und setzt eine Frist zur Erledigung. Wenn der erforderliche Sicherheitsnachweis nach sechs Monaten nicht eingereicht oder kein Antrag auf Fristerstreckung gestellt wird, schaltet sich das Eidgenössische Starkstrominspektorat ein.

Wer führt Installationskontrollen durch?

Jedes kontrollberechtigte Unternehmen und jede:r Elektroinstallateur:in EFZ kann die Installationskontrolle durchführen. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Unternehmen, die eine Installation ausgeführt haben, dürfen diese nicht selbst kontrollieren. 

Wie läuft eine Installationskontrolle ab?

Ergibt die Kontrolle, dass bei der Installation alles in Ordnung ist, erhält die Eigentümerschaft den Sicherheitsnachweis. Weist die Installation Mängel auf, so erhält die Eigentümerin oder der Eigentümer eine Mängelliste zusammen mit einer Frist für die Behebung. Der Sicherheitsnachweis wird erst ausgestellt, wenn alle Mängel behoben sind.

Wer behebt Installationsmängel?

Die Eigentümerin oder der Eigentümer übergibt das Doppel der Mängelliste einer Elektroinstallationsfirma nach Wahl und beauftragt diese mit der Mängelbehebung. Nach erfolgter Arbeit bestätigt die Elektroinstallationsfirma die Sicherheit der Installation mit Unterschrift auf der Mängelliste und sendet diese der kontrollberechtigten Unternehmung zum Ausstellen des Sicherheitsnachweises.

Wer bezahlt die Installationskontrolle?

Die Installationskontrolle bezahlt die Eigentümerschaft. Müssen für den Sicherheitsnachweis Mängel behoben werden, kommt der oder die Eigentümer:in auch für diese Arbeiten auf.

Was sind die nächsten Schritte nach der Installationskontrolle?

Die Eigentümerschaft oder die Kontrollfirma stellt dem Netzbetreiber zur Bestätigung der durchgeführten Kontrolle eine Kopie des Sicherheitsnachweises zu.


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